Promotion und Habilitation

Fakultät 7: Konstruktions-, Produktions- und Fahrzeugtechnik

Eine Promotion ist der Nachweis der Eignung zum wissenschaftlichen Arbeiten und bildet die Grundlage einer wissenschaftlichen Laufbahn und zunehmend auch einer Karriere in der Wirtschaft. Hier finden Sie Links und Informationen zu administrativen Fragen zur Promotion und Habilitation an der Fakultät 7.

Promotions- und Habilitationsausschuss

Promotionsausschuss

Aufgaben

Der Promotionsausschuss entscheidet über die Prozesse in den Promotionsverfahren der Fakultät wie die Annahmen als Doktorandin bzw. Doktorand, die Zulassungen zur Promotionsprüfung und die Bestellungen der Prüfungsausschüsse für die einzelnen Promotionsverfahren. Seine weiteren Aufgaben beschreibt die aktuelle Promotionsordnung der Universität Stuttgart.  

Den Vorsitz hat derzeit Prof. Dr.-Ing. Wolfram Remlinger.

Ansprechpartnerin im Fakultätsbüro: Frau Bradler

Mitglieder

In der Fakultät 7 bilden die Professorinnen und Professoren der Fakultät, die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, alle außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren sowie die kooptierten Professorinnen und Professoren den Promotionsausschuss.

Termine

Der Promotionsausschuss tagt während des Semesters einmal im Monat mittwochs ab 14:00 Uhr vor den Sitzungen des GFR. In der vorlesungsfreien Zeit findet meist eine Sondersitzung statt.

 

Gremientermine

Habilitationsausschuss

Aufgaben

Der Habilitationsausschuss entscheidet über die Prozesse in den Habilitationsverfahren der Fakultät wie die Zulassung zur Habilitation, die Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter zu den Habilitationsverfahren sowie die Beurteilung der Habilitationsschrift und der mündlichen Habilitationsleistung. Er beschließt über die Bezeichnung des Fachs oder Fachgebiets einer Habilitation.

Den Vorsitz hat der Dekan der Fakultät 7.

Ansprechpartnerin im Fakultätsbüro: Frau Bradler

Mitglieder

Der Habilitationsausschuss besteht aus den hauptberuflich in der Fakultät tätigen Professorinnen und Professoren, einschließlich der außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren, die Mitglieder des Großen Fakultätsrates sind. 

Termine

Der Habilitationsausschuss tagt während des Semesters einmal im Monat mittwochs ab 15:00 Uhr gemeinsam mit dem GFR.

 

Gremientermine

Wege zur Promotion

Die Fakultät 7 wird ausschließlich der Doktorgrad Dr.-Ing. verliehen.

Promotionen können entweder im Rahmen einer Individualpromotion oder im Rahmen eines der strukturierten Promotionsprogramme, an denen die Fakultät beteiligt ist, durchgeführt werden.

Jahr Anzahl Promotionen
2015 101
2016 102
2017 99
2018 86
2019 97
2020 74
2021 101
2022 71
2023 94

Individualpromotion

Bei einer Individualpromotion wählen Sie ein Thema frei, sowie eine betreuende Professorin oder einen betreuenden Professor aus einem unserer Institute. In der Regel (aber nicht immer) werden Sie im Rahmen eines Forschungsprojekts an einem Institut angestellt, und promovieren über ein Thema aus diesem Forschungsprojekt.

Strukturierte Programme

Wenn Sie im Rahmen eines strukturierten Programms promovieren, dann müssen Sie sich über das Programm bewerben, sofern Stellen bzw. Stipendien frei sind.

Eine Promotion an der Fakultät 7 ist derzeit in folgenden strukturierten Programmen möglich:

Voraussetzungen für eine Promotion

Eine Promotion setzt neben einer entsprechenden fachlichen Qualifikation ein hohes Maß an Selbstständigkeit, Motivation und Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten voraus. Darüber hinaus müssen Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen der Universität Stuttgart erfüllen um an der Fakultät 7 zu promovieren.

Für strukturierte Promotionsprogramme, Graduiertenkollegs und -schulen gelten teilweise abweichende Regelungen. Diese erfahren Sie auf den jeweiligen Webseiten der Programme.

Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse

Bei ausländischen Studienabschlüssen benötigen Sie das „Formular über die formale Gleichwertigkeit von ausländischen Hochschulabschlüssen“. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese Prüfung der formalen Gleichwertigkeit einige Zeit in Anspruch nehmen kann! Wenn Sie es eilig haben mit der Annahme als Doktorand, sollten Sie den Antrag auf Annahme (dem das Formular über die formale Gleichwertigkeit beizufügen ist) möglichst frühzeitig stellen.

Änderung der PromOs 2011 und 2016 bzgl. der Teilnahme von Mitberichter*innen an Doktorprüfungen per Videokonferenz.

Amtliche Bekanntmachung 27/2020

Promotionsordnungen

Die aktuelle Promotionsordnung 2019 ist am 1. April 2019 in Kraft getreten. Wenn Sie vor dem 1. April 2019 Ihre Promotion begonnen haben, können Sie weiterhin nach der Promotionsordnung 2016 und nach der Promotionsordnung 2011 promovieren. Achten Sie aber bitte darauf, dass hier Übergangsbestimmungen einzuhalten sind (vgl. §21 der Promotionsordnung 2019). Promotionen nach der Promotionsordnung 2008 sind seit Oktober 2019 nicht mehr möglich.

Wechsel der Promotionsordnung

Wenn Sie nach einer älteren Promotionsordnung promovieren, haben Sie auch die Möglichkeit, in die aktuelle Promotionsordnung 2019 zu wechseln. Dazu müssen Sie einen Antrag im Dekanat Ihrer Fakultät stellen. Bei Bedarf können Sie sich bei der Graduierten-Akademie GRADUS informieren.

Kumulative Promotionen

Die Gremien der Fakultät haben per Beschluss am 17.06.2020 kumulative Promotionen an der Fakultät 7 ermöglicht und eine entsprechende Richtlinie beschlossen. Alternativ zu einer Monographie können nun auch kumulative Promotionen eingereicht werden.

Einreichung von kumulativen Dissertationen

Kumulative Dissertationen müssen aus mindestens drei Publikationen bestehen und den in der Richtlinie präzisierten Anforderungen entsprechen. Bei der Einreichung einer kumulativen Dissertation sind neben den üblichen Unterlagen zusätzlich ein Formular mit ergänzenden Angaben

und für jede verwendete Publikation ein Beiblatt

abzugeben.

Schritt für Schritt zur Promotion

Sofern Sie noch keine Betreuerin/keinen Betreuer haben, müssen Sie zunächst eine betreuende Professorin oder einen betreuenden Professor, die/der Mitglied des Promotionsausschusses ist, finden.

Gemeinsam mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin erstellen Sie die Promotionsvereinbarung inklusive des erforderlichen Qualifizierungsprogramms.

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben, müssen Sie noch den Antrag auf formale Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses ausfüllen.

 

Sie müssen sich nun über das Campus-Management-System C@MPUS registrieren. Nach Ihrer Registrierung in C@MPUS ergänzen Sie bitte die Daten zu Ihrem Promotionsvorhaben und drucken den Antrag auf Annahme als Doktorand*in aus. Diesen geben Sie unterschrieben mit den erforderlichen Dokumenten (weitere Informationen sind unten verlinkt) bei der Graduierten-Akademie GRADUS ab.

GRADUS prüft Ihre Unterlagen und schickt diese entweder direkt an das Dekanat (wenn Sie einen deutschen Hochschulabschluss haben) oder (bei ausländischen Abschlüssen) erst an das Rektorat und nach Zustimmung des Rektors an das Dekanat. Bei fachfremden Abschlüssen (also alle Bereiche, die nicht in der Fakultät 7 abgedeckt sind), bei Dipl.-Ing. (FH), bei M.Sc. (Fach)Hochschule, bei Dualen Hochschulen, bei ausländischen Abschlüssen, etc. werden die den Betreuern/Betreuerinnen vorliegenden Leitlinien der Fakultät zur Promotionszulassung angewandt und ggf. Auflagen festgelegt. Im Zweifel können Sie eine formlose Mail mit Lebenslauf und allen notwendigen Zeugnissen an das Dekanat zur Abstimmung mit dem/der Promotionsausschussvorsitzenden schicken, sodass Ihnen die Auflagen vor der Beantragung der Akte bekannt sind.

 

Weitere Informationen zu Registrierung und Antragstellung

Sobald dem Dekanat Ihre Promotionsakte vorliegt, prüft der Promotionsausschuss Ihre Unterlagen.

» Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie vom/von der Promotionsausschussvorsitzenden eine Benachrichigung über die Annahme als Doktorand/in, ggfs. mit Auflagen.

Der Annahmebescheid wird vom Promotionsausschuss außerdem in Kopie an GRADUS geschickt und dort in Ihrem Account verbucht.

Wenn Sie den Annahmebescheid vom Promotionsausschuss Ihrer Fakultät erhalten, müssen/können (unter gewissen Voraussetzungen sind Sie von der Immatrikulationspflicht befreit) Sie sich als Promotionsstudent/in einschreiben.

Weitere Informationen zur Immatrikulation

Sie erstellen nun in deutscher oder englischer Sprache Ihre Dissertationsschrift und erfüllen ggf. Ihre Auflagen.

Bei der Anfertigung der Dissertation stimmen Sie sich eng mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Sollten Sie in dieser Zeit Fragen rund um die Promotion oder Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an die Graduierten-Akademie.

Zur Einreichung der Dissertation sind dem Dekanat folgende Dokumente abzugeben bzw. zuzusenden:
  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Bestätigung der Annahmereife, inklusive Nachweis der bei Einreichung erforderlichen Veröffentlichungen (Musterbrief)
  • formlose Bestätigung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin, dass das Qualifizierungsprogramm erfüllt wurde
  • bei kumulativen Promotionen: ensprechendes Formular und Beiblätter
  • mehrere gebundene Exemplare Ihrer Dissertation:
    • 1 Exemplar für das Dekanat
    • 1 Exemplar für den Betreuer/die Betreuerin
    • je 1 Exemplar pro Mitberichter/in

Die Druck-Exemplare sollten so gebunden sein (z.B. Ringbindung), dass das Deckblatt zu lesen und für die weitere Bearbeitung beschreibbar ist (entweder Klarsichtfolie oder heller, bedruckter Karton, Gestaltungsvorgabe für das Titelblatt (Word-Dokument) bitte beachten). Strukturelle Gestaltung entsprechend der Manuskript-Vorgaben der Uni-Bibliothek im Anhang der Promotionsordnung. Die Exemplare können auch doppelseitig bedruckt werden, müssen aber im DIN-A4-Format und postalisch versendbar sein.

  • Zusendung der Dissertation als pdf-Datei per Mail ans Dekanat.
  • Angabe Ihrer privaten Kontaktdaten, vor allem E-Mail-Adresse, um auch nach Ihrem Ausscheiden aus der Universität Stuttgart den Informationsfluss sicher zu stellen.
  • Bei externen Mitberichtern/Mitberichterinnen benötigt das Dekanat auch deren Kontaktdaten (vollständiger Titel, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer).
Abgabefrist:
  • Abgabe spätestens am Freitag vor der Fakultätsratssitzung (siehe Gremien-Termine) im Dekanat.

Anschrift / Servicezeiten Dekanatsbüro

Im Promotionsausschuss wird bei Vorliegen der Promotionsakte und der Belegexemplare das Verfahren eröffnet und der Prüfungsausschuss festgelegt.

» Sie erhalten eine schriftliche Information über die Eröffnung des Verfahrens.

Das Dekanat fordert nach Eröffnung des Verfahrens von allen Berichterinnen und Berichtern parallel die Gutachten ein. Diese sollten innerhalb von 6 Wochen dem Dekanat vorliegen.

Mit Eingang des letzten Gutachtens startet die 14-tägige Auslage der Dissertation am Dekanat.

» Sie erhalten per E-Mail eine Information über die Auslage der Arbeit.

Nach Beendigung der Auslage wird unter Berücksichtigung geltender Fristen zur Doktorprüfung eingeladen. Die Prüfung sollte innerhalb von 3 Monaten nach Eröffnung des Promotionsverfahrens stattfinden.

» Sie werden per E-Mail informiert.

Die mündliche Doktorprüfung wird wie folgt durchgeführt:

Gesamtprüfungszeit: 90 Minuten, diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ein hochschulöffentlicher Vortrag mit freier Wahl der Medien über das Thema der Dissertation von 30 Minuten Dauer mit anschließender kurzer Diskussion. Nichtangehörige der Universität sind zugelassen.
  • Die mündliche Prüfung mit einer Dauer von mindestens 60 Minuten.

Abhängig von der Art der Veröffentlichung müssen Sie in der Regel innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung eine vorgeschriebene Anzahl Pflichtexemplare bei der Universitätsbibliothek abgeben.

Die Universitätsbibliothek informiert Sie auf ihrer Website, welche äußere Form die Dissertation haben muss, welche Möglichkeiten der Veröffentlichung es gibt und wie viel Pflichtexemplare Sie abgeben müssen.

Schriftenreihe "Stuttgarter Maschinenbau"

Ab 2022 können Dissertationen in der Schriftenreihe "Stuttgarter Maschinenbau" veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Aus §13 der Promotionsordnung:

"Nach der mündlichen Doktorprüfung übergibt die Doktorandin oder der Doktorand der Hauptberichterin oder dem Hauptberichter ein Exemplar ihrer bzw. seiner Dissertation, in dem etwaige während des Prüfungsverfahrens der Doktorandin oder dem Doktoranden auferlegte Änderungen berücksichtigt sind. Die Hauptberichterin oder der Hauptberichter prüft die Richtigkeit und gibt der Bewerberin oder dem Bewerber die Dissertation zum Druck frei. Vorher darf die Dissertation nicht veröffentlicht werden."

"Nach Eingang der Pflichtexemplare bei der Bibliothek, übersendet diese vier Exemplare, mit dem Datum des Eingangs versehen, der Hauptberichterin oder dem Hauptberichter. Diese bzw. dieser prüft die Richtigkeit des Druckexemplars anhand des bei ihr oder ihm liegenden Manuskripts und übersendet ein Exemplar mit ihrer oder seiner Zustimmung der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses."

"Diese oder dieser gibt durch Schreiben an die Bibliothek die gedruckte Dissertation frei und bestätigt der Zentralen Verwaltung die form- und termingerechte Ablieferung der Pflichtexemplare."

Die Doktorurkunde wird im Regelfall dem Hauptberichter/der Hauptberichterin zugesandt, welcher/welche diese der Bewerberin/dem Bewerber aushändigt.

Erst die Aushändigung der Promotionsurkunde berechtigt zur Führung des Doktorgrades.

Veröffentlichung von Dissertationen

Beispiel-Cover Schriftenreihe
Beispiel-Cover Schriftenreihe Stuttgarter Maschinenbau

Schriftenreihe "Stuttgarter Maschinenbau"

Promovierende des Stuttgarter Maschinenbaus (Fakultäten 4 & 7) können in Absprache mit ihren Hauptberichter*innen ihre Dissertationen in der Schriftenreihe "Stuttgarter Maschinenbau" veröffentlichen.

Die Schriftenreihe "Stuttgarter Maschinenbau" erscheint im Fraunhofer Verlag. In der auszufüllenden Verlagsvereinbarung werden alle wesentlichen Details zu Publikationen in der Schriftenreihe zwischen Autor*in, Institut und dem Fraunhofer Verlag festgehalten.

Vorlagen

Die hier zur Verfügung gestellten Word- und LaTeX-Vorlagen dienen als Hilfestellung und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Habilitation

Über die letzten Jahre gemittelt wurden in der Fakultät Konstruktions, Produktions- und Fahrzeugtechnik ca. 1 bis 2 Habilitationen pro Jahr abgeschlossen.

Kontakt

 

Graduierten-Akademie GRADUS

Haus der Studierenden, 5. OG, Pfaffenwaldring 5c, 70569 Stuttgart

Anette Bradler

 

Sekretariat

 

Vertretung der Promovierenden der Fakultät 7

Zum Seitenanfang